Der Einsatz von Big Data zur Optimierung des Straßenverkehrs bietet großes Potential. Verkehrsströme lassen sich besser lenken und damit bspw. Staus und Behinderungen vermeiden. Aber die dahinter stehende Datenverarbeitung bedeutet auch ein Risiko, einzelne Verkehrsteilnehmer identifizieren und verfolgen zu können. Folglich rückt das Thema verstärkt in den rechtswissenschaftlichen Fokus.
Amancaya Schmitt und Dr. Sebastian Bretthauer von der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der dortigen Forschungsstelle Datenschutz, haben in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Datenschutz (ZD 2020, 341) dazu einen Beitrag veröffentlicht. Das Problem: Intelligente Mobilitätssteuerung, wie sie auch GaNEsHA untersucht, erfordert die Verknüpfung unterschiedlichster Datenquellen. Die Daten entstammen beispielsweise Navigationssystemen und Mobiltelefonen, Kontaktschleifen, Verkehrskameras, Umwelt-, Park- und anderen Sensoren, Bussen und Carsharing-Fahrzeugen. Selbst wenn alle Einzelquellen anonymisiert werden, muss Anonymität nicht für die Gesamtheit der Daten gelten. Darüber hinaus erfordern bspw. individuelle Empfehlungen einen direkten Kontakt.
Sobald personenbezogene Daten in die Datenverarbeitung einfließen oder aus ihr entstehen, muss intelligente Mobilitätssteuerung datenschutzkonform ausgestaltet werden. Der Aufsatz untersucht deshalb die speziellen Anforderungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese rechtlichen Überlegungen lassen sich sodann auf GaNEsHA übertragen, um ein rechtskonformes Lösungskonzept zu ermöglichen.